Mehr Netto vom Brutto für Ihr Team.
Senken Sie Ihre Lohnnebenkosten spürbar. Verwalten Sie digitale Essensmarken, steuerfreie Sachbezüge, Mobilitätszuschüsse und zertifizierte Gesundheitsförderung rechtssicher auf einer zentralen Plattform.
Maximale Rechtssicherheit für Ihre HR-Abteilung
CuraWork schützt Ihr Unternehmen aktiv vor steuerlichen Risiken, Nachversteuerungen und Haftungsfallen bei der nächsten Betriebsprüfung.
ZAG-konforme Sachbezüge
Sichere Ausgabe des 50-Euro-Sachbezugs gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Durch die strikte Einhaltung der engen Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG) über zweckgebundene, regional begrenzte Akzeptanzstrukturen ist der Ausschluss von schädlichem Barlohn rechtssicher garantiert.
GoBD-konforme Belegarchivierung
Die Plattform stellt alle technischen Systemvoraussetzungen für eine lückenlose digitale Dokumentation nach den Richtlinien der GoBD bereit. Jeder digitale Prüfschritt, jede optische Texterkennung (OCR) und jede administrative Anpassung wird manipulationssicher, transparent und dauerhaft protokolliert.
Gesetzliche 1%-Prüfpflicht
Bei der vollautomatisierten Erstattung digitaler Essenszuschüsse fordert die Finanzverwaltung zwingend stichprobenartige Kontrollen. CuraWork lost die gesetzlich vorgeschriebene 1%-Stichprobe gemäß R 8.1 Abs. 7 LStR vollautomatisch aus, legt sie Ihrer HR-Abteilung im Dashboard vor und dokumentiert das Prüfergebnis rechtssicher im Lohnkonto.
Ein Dashboard. Alle gesetzlichen Freibeträge.
Optimieren Sie die Lohnnebenkosten spürbar und rechtssicher. Steuern Sie alle Benefit-Kanäle zentral aus einer intuitiven HR-Verwaltung.
Digitale Essensmarken
Mitarbeiter laden Kassenbelege per Web-App hoch. KI-gestützte Vorprüfung nach R 8.1 Abs. 7 LStR (Ausschluss von Non-Food/Alkohol) mit revisionssicherer Dokumentation für die beitragsfreie Erstattung über den Gehaltslauf.
50 € Sachbezug
Rechtssichere Gewährung des steuerfreien Sachbezugs gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Erfüllt durch regional begrenzte Akzeptanz-Netzwerke strikt die engen Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG).
Mobilität & eBike
Zentrale Verwaltung von steuerfreien Fahrtkostenzuschüssen zum ÖPNV/Deutschlandticket (§ 3 Nr. 15 EStG) und die automatisierte lohnsteuerliche Erfassung von Dienstrad-Leasingraten per Gehaltsumwandlung.
CuraWork Health Academy
Digitale, zertifizierte Präventionskurse nach § 20 SGB V in den Bereichen Bewegung, Ernährung und Stressmedizin. Steuer- und sozialversicherungsfrei abrechenbar über das Budget der betrieblichen Gesundheitsförderung (§ 3 Nr. 34 EStG).
Mentale Prävention & Live-Coaching
Direkte psychologische Beratung und Resilienz-Trainings durch zertifizierte Experten. Rechtssicher ausgesteuert im Rahmen des betrieblichen Eigeninteresses zur Senkung des Krankenstands und Vorbeugung von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz.
Anonymisierte HR-Analytics
Echtzeit-Auswertungen zur Plattformnutzung und Budgetausschöpfung. Streng DSGVO-konform durch vollständig aggregierte Datenströme, die jegliche Rückschlüsse auf das Inanspruchnahmeverhalten einzelner Mitarbeiter ausschließen.
Der digitale Erstattungs-Ablauf für Essensmarken
So wird aus einem einfachen Kassenbon ein rechtssicherer Gehaltsextra-Zuschuss für Ihr Team – ohne Papierkram und vollautomatisch dokumentiert nach GoBD-Standard.
Beleg hochladen
Der Mitarbeiter fotografiert nach dem Kauf einer Mahlzeit (Supermarkt, Bäcker, Gastronomie) den Bon. Der Upload erfolgt direkt via Web-App – zulässig ist exakt ein Beleg pro tatsächlichem Arbeitstag (R 8.1 Abs. 7 LStR).
KI-Vorprüfung
Die OCR-Texterkennung prüft das Ausstellungsdatum auf Aktualität, berechnet den maximal zulässigen Erstattungsbetrag und sortiert nicht-erstattungsfähige Artikel (Non-Food, Alkohol) vollautomatisch aus.
Compliance-Freigabe
Auffällige Belege werden zur manuellen Sichtung gesperrt. Das Dashboard wählt zudem vollautomatisch die gesetzlich geforderte 1%-Stichprobe aus und protokolliert die menschliche Freigabe finanzamtkonform im Prüfbericht.
Lohn-Export
CuraWork splittet die Beträge exakt in steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse und pauschalversteuerte Sachbezugswerte auf. Der fertige DATEV-CSV-Export wird fehlerfrei in den Gehaltslauf eingespielt.
Das Punkte-System für Coachings & Videothek (Premium)
Maximale Budgetkontrolle für den Arbeitgeber, rechtssichere digitale Einlösung für das gesamte Team. Transparent und ohne Abrechnungschaos.
Zuweisung von Werteinheiten
Sie teilen Ihren Teams oder Abteilungen zweckgebundene Punkte-Budgets direkt im HR-Dashboard zu. Die Beschäftigten sehen ihre verfügbaren Einheiten für Gesundheitsleistungen sofort transparent auf ihrer Benutzeroberfläche.
Einlösung für Prävention
Mitarbeiter lösen ihre Einheiten flexibel ein: Für ein digitales 1:1 Live-Coaching zur mentalen Gesundheit oder zur Freischaltung von zertifizierten Präventionskursen in der integrierten Health Academy.
Flexibler Kursabruf
Der Nachhaltigkeits-Vorteil: Einmal freigeschaltete Kurse und Videos bleiben während des bestehenden Arbeitsverhältnisses dauerhaft abrufbar. Beim Offboarding erlischt das Konto automatisch, um steuerliche Nachversteuerungen für Sie auszuschließen.
Volle Budgetkontrolle: Wie funktioniert das Guthaben steuerlich?
Zuflussgesteuerte Abrechnung
Sie arbeiten mit maximaler Effizienz: Der steuerlich relevante Vorteil fließt dem Mitarbeiter gem. § 11 EStG erst im Moment der tatsächlichen Punkte-Einlösung zu. CuraWork erfasst diesen Zeitpunkt centgenau für Ihre Lohnbuchhaltung.
Betriebliche Gesundheitsförderung
Zertifizierte Präventionskurse fallen unter § 3 Nr. 34 EStG (bis zu 600 € pro Mitarbeiter/Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei). Mentale Coachings werden im Rahmen des betrieblichen Eigeninteresses zur Gesunderhaltung abgebucht.
Der Ablauf für ÖPNV-Zuschuss & eBike-Leasing
Egal ob öffentlicher Nahverkehr oder das persönliche Traum-Dienstrad – so steuern Sie umweltfreundliche Mobilitäts-Benefits digital und lohnsteuerkonform.
ÖPNV- & Deutschlandticket-Zuschuss
So läuft die Erstattung ab:
Der Mitarbeiter kauft sein Ticket (z. B. das monatliche Deutschlandticket) privat. Der digitale Kaufbeleg oder das PDF-Ticket wird unkompliziert per Web-App in CuraWork hochgeladen.
Das System erfasst den Beleg rechtssicher gemäß § 3 Nr. 15 EStG als Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Die Daten fließen in den DATEV-Export, der Zuschuss wird abgabenfrei ausgezahlt und für den verpflichtenden Ausweis auf der Lohnsteuerbescheinigung (Zeile 17) vorbereitet.
Dienstrad- & eBike-Leasing
So läuft die Verwaltung ab:
Das eBike-Leasing wird strukturiert über eine arbeitsrechtliche Gehaltsumwandlung abgebildet. Im HR-Dashboard hinterlegen Sie den monatlichen Arbeitgeber-Zuschuss sowie die fälligen Leasingraten.
CuraWork berechnet automatisiert den geldwerten Vorteil für die private Nutzung nach der gesetzlichen 0,25%-Regel basierend auf der UVP. Im Lohnexport werden Bruttoumwandlung und geldwerter Vorteil getrennt ausgegeben, sodass Ihre Buchhaltung die Posten fehlerfrei bucht.
0% manueller Aufwand für HR und Buchhaltung
CuraWork integriert sich nahtlos in Ihre bestehenden Lohnabrechnungsprozesse. Kein händisches Abtippen von Belegen.
| Benefit-Typ | HR-Aufwand | Buchhaltungs-Output |
|---|---|---|
| Essensmarken & ÖPNV | Automatische digitale Belegprüfung durch CuraWork nach R 8.1 Abs. 7 LStR und § 3 Nr. 15 EStG. | DATEV-konformer CSV-Export (getrennte Lohnarten & Netto-Bezüge) |
| eBike-Leasing | Einmalige Hinterlegung der Leasingrate & Arbeitgeber-Zuschüsse im System. | Automatische Verrechnung von Gehaltsextra & 0,25%-Regel im Lohnexport |
| Punkte, Videos & Coaches | Automatische Budgetverteilung per vordefinierter Team-Regel für gesundheitliche Prävention. | Personenbezogene Datenübergabe gem. § 3 Nr. 34 EStG bei anonymem Inhaltsreport |
Hervorragende Akzeptanz bei Ihren Mitarbeitern
Eine Benefit-Plattform funktioniert nur, wenn das Team sie gerne nutzt. CuraWork macht es Mitarbeitern denkbar einfach.
Kein App-Zwang (BYOD)
Intuitive Web-App für jedes Smartphone. Mitarbeiter müssen keine zusätzliche App aus Stores herunterladen oder Konten verknüpfen. Optimal für moderne BYOD-Ansatze (Bring Your Own Device) und vollkommen unbedenklich bei Betriebsvereinbarungen.
Echtzeit-Belegprüfung
Durch die automatisierte KI-Vorprüfung erhalten Beschäftigte sofort eine Rückmeldung, ob der eingereichte Beleg den steuerlichen Kriterien entspricht. Die Auszahlung des genehmigten Erstattungsbetrags erfolgt rechtssicher nach § 11 EStG gebündelt über den monatlichen Gehaltslauf.
Strikter Schutz der Privatsphäre
Private Einkäufe bleiben privat. Das System agiert absolut DSGVO-konform: Unsere KI filtert und extrahiert ausschließlich die gesetzlich relevanten Benefit-Posten. Sensible Daten nach Art. 9 DSGVO (wie z. B. Apothekenartikel auf Wocheneinkäufen) werden für den Arbeitgeber gar nicht erst einsehbar gemacht.
Sicherheit & Hosting „Made in Germany“
Die Sicherheit Ihrer HR- und Mitarbeiterdaten hat für uns oberste Priorität. CuraWork bietet maximale technische Voraussetzungen für den Schutz sensibler Beschäftigtendaten.
Rechtssichere Auftragsverarbeitung
Sämtliche personenbezogenen Informationen und Belege werden streng nach den Vorgaben der europäischen Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet. Wir stellen Ihnen einen direkt abschließbaren, transparenten AVV gemäß Art. 28 DSGVO inklusive detaillierter Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) bereit.
ISO 27001 Rechenzentrum
Das Hosting erfolgt ausnahmslos in hochsicheren, nach DIN ISO/IEC 27001 zertifizierten Rechenzentren am Standort Frankfurt am Main. Alle Datenbestände werden sowohl im Ruhezustand (Data-at-Rest) als auch bei der Übertragung (Data-in-Transit) via AES-256 und TLS 1.3 redundant verschlüsselt.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Alles, was Personalabteilungen und Geschäftsführer über CuraWork wissen müssen.
Was passiert bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt?
CuraWork unterstützt Sie konsequent bei der Einhaltung aller Vorgaben der GoBD und des Lohnsteuerrechts. Alle eingereichten Belege, die digitalen Prüfprotokolle unserer KI sowie manuelle Freigaben werden revisionssicher und datenschutzkonform archiviert. Bei einer Außenprüfung exportieren Sie die steuerlich relevanten Daten für das gesetzlich geforderte Lohnkonto (§ 4 LStDV) mit nur einem Klick.
Was passiert mit nicht genutztem Premium-Budget (Coaches, Videos etc.)?
Für Ihr Unternehmen besteht keinerlei finanzielles Risiko durch ungenutzte Pauschalen. Im Premium-Modell wird nicht beanspruchtes Punkte-Guthaben für Live-Coachings oder optionale Kurse am Monatsende gelöscht und Ihnen nicht berechnet. Sie zahlen auf Basis verbrauchter Kontingente, während der Zufluss des Sachbezugs beim Mitarbeiter im jeweiligen Monat rechtssicher gesteuert wird.
Wie viel Zeit kostet uns die manuelle Nachbearbeitung von fehlerhaften Belegen?
Minimal. Die steuerlichen Richtlinien für digitale Essensmarken verbieten die Erstattung von Non-Food-Artikeln und Alkohol. Unsere KI scannt jeden Kassenbon automatisch, filtert diese nicht-erstattungsfähigen Produkte sofort heraus und markiert Ausschlüsse farblich im Dashboard. Ihre HR-Manager müssen Werte nicht händisch eintippen, sondern lehnen Belege oder Teilbeträge mit zwei Klicks ab. Der Mitarbeiter wird automatisch über den Grund informiert.
Wie aufwendig ist die Einrichtung der Schnittstellen (z.B. DATEV)?
Die Einrichtung ist in weniger als 15 Minuten abgeschlossen. CuraWork generiert standardisierte CSV-Datenexporte, die exakt auf die Schnittstellen gängiger Abrechnungssysteme wie DATEV (LODAS / Lohn und Gehalt) abgestimmt sind. Beträge, Netto-Bezüge und geldwerte Vorteile fließen fehlerfrei in Ihre Lohnbuchhaltung, ohne dass eine komplexe IT-Integration in Ihre Server-Infrastruktur nötig ist.
Was passiert, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt?
Sie können den Mitarbeiter-Account im HR-Dashboard zum Austrittsdatum taggenau deaktivieren. Laufende Mobilitätszuschüsse, Essensmarken-Budgets oder Sachbezüge stoppen sofort automatisiert. Um steuerrechtliche Nachversteuerungs-Risiken beim Offboarding auszuschließen, verfallen nicht genutzte Punkte-Guthaben mit dem Austritt. Bereits absolvierte Präventionskurse gelten als abgeschlossene Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (§ 3 Nr. 34 EStG) und bleiben für den Arbeitgeber beitragsfrei.